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Die finanzielle Seite : Militärkasse, Dienstdauer und Besoldung
Einführung in die Problemstellung der Tafel 1.4
Augustus sah sich gezwungen, nach den grossen Ansiedlungen, die auf
die Demobilisierung der Legionen nach der Schlacht bei Aktium 31 v.Chr.
erfolgten, das Problem der Abfindungen der Veteranen auf eine neue
Grundlage zu stellen. Das Problem der Rückführung der Veteranen
ins Zivilleben belastete die Politik der Spätrepublik seit den
Reformen des C. Marius (157–86 v.Chr. ; Heeresreform während
seiner Konsulate 107 und 104–100 v.Chr.). Marius nahm bei der
Truppenaushebung auch sog. proletarii oder capite censi
als Rekruten auf, d.h. römische Bürger, die ohne Vermögen
und vor allem ohne Grundbesitz waren; diese Soldaten konnten nach
der Beendigung eines Feldzuges nicht mehr auf ihr Landgut zurückgeschickt
werden. Mit der Reform des Marius war die Armee der Spätrepublik
geboren, die sich, zwar immer noch auf dem Milizsystem beruhend, einer
"professionellen Freiwilligenarmee" anglich, sich immer
mehr dem einzelnen General und weniger den Behörden und dem römischen
Staat als Ganzem verpflichtet fühlte und die von ihrem Befehlshaber
Fürsorge auch für den Wiedereintritt ins Zivilleben erwartete.
Pompeius der Grosse verlangte deshalb noch vom Senat und dem amtierenden
Konsul C. Julius Caesar 59 v.Chr., dass die Soldaten, die im Seeräuberkrieg
und im Krieg gegen Mithridates (67–64 v.Chr.) unter seinem Oberbefehl
gekämpft hatten, Land zugesprochen erhielten. Caesar setzte dies
59 v.Chr. mittels der Agrargesetze durch; diese Forderung bildete
einen Teil der Abmachungen des 1. Triumvirates. Caesar selbst liess
Veteranen des gallischen Krieges seit 46 v.Chr. in Kolonien ansiedeln
(–> Tafel 1.3.). Oktavian/Augustus führte die Ansiedlungen
in Kolonien bis ca. 14 v.Chr. durch. Nun musste Augustus ein anderes
System einführen, das in dieser Tafel behandelt wird.